HessenSG3: WaffenHES-HE3-88-2023

Dürfen Sie mit Munition .22 l.r. auf dem eigenen befriedeten Besitztum schießen?

Kurze Antwort

Nein, mit Munition im Kaliber .22 l.r. dürfen Sie auf dem eigenen befriedeten Besitztum nicht schießen.

  • A)nein
  • B)ja, wenn Personen und bedeutende Sachwerte nicht zu Schaden kommen können
  • C)ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können
Erklärung

Ein Kugelfang oder die Sicherstellung, dass Geschosse das Grundstück nicht verlassen, macht das Schießen mit dieser Munition dort nicht zulässig.

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