HessenSG4: RechtHES-HE4-522-2023

Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt.

  • A)ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt
  • B)nein, das ist nicht gestattet
  • C)dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet
  • D)nur, wenn er einen entsprechenden Waffenschrank besitzt.

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