HessenSG4: RechtHES-HE4-271-2023

Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

  • A)ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
  • B)nein.
  • C)ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten