HessenSG4: RechtHES-HE4-172-2023

Ein angeschossener Fuchs verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den Fuchs behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?

Kurze Antwort

Ja, der Grundstückseigentümer darf die Herausgabe des verendeten Fuchses verweigern.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Das Grundstück ist als befriedeter Bezirk geschützt. Dem Revierinhaber steht dort kein uneingeschränktes Zutrittsrecht zu; der Eigentümer darf den Fuchs behalten.

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