Kurze Antwort
Ja, der Grundstückseigentümer darf die Herausgabe des verendeten Fuchses verweigern.
Das Grundstück ist als befriedeter Bezirk geschützt. Dem Revierinhaber steht dort kein uneingeschränktes Zutrittsrecht zu; der Eigentümer darf den Fuchs behalten.
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