HessenSG3: WaffenHES-HE3-69-2023

Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...

Kurze Antwort

Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts keine halbautomatische Waffe.

  • A)eine vollautomatische Waffe
  • B)keine halbautomatische Waffe
  • C)eine halbautomatische Waffe
Erklärung

Beim Double-Action-Revolver werden Trommel und Hahn durch Betätigung des Abzugs bewegt beziehungsweise gespannt. Daher zählt er waffenrechtlich nicht zu den halbautomatischen Schusswaffen.

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