HessenSG4: RechtHES-HE4-497-2023

Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...

Kurze Antwort

Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff ist jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.

  • A)jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes
  • B)jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben
  • C)auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes
Erklärung

Notwehr setzt einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff durch einen Menschen voraus. Der Angriff muss bereits begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen; eine bereits abgeschlossene Rechtsgutsverletzung genügt nicht.

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