HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-440-2023

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Kurze Antwort

Nein, die Hecke darf grundsätzlich nicht beseitigt werden, um die landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern.

  • A)Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
  • C)Nein
Erklärung

Hecken sind wichtige Lebensräume und können als geschützte Landschaftsbestandteile gelten. Das Roden einschließlich der Wurzeln ist daher nicht allein wegen einer landwirtschaftlichen Nutzung zulässig.

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