HessenSG4: RechtHES-HE4-50-2023

Ein Hauseigentümer will auf seinem befriedeten Bezirk einen Steinmarder fangen. Was muss er dabei beachten?

Kurze Antwort

Der Hauseigentümer muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.

  • A)er benötigt einen Jagdschein
  • B)er muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben
  • C)er benötigt eine Genehmigung der Jagdbehörde
Erklärung

Für das Fangen eines Steinmarders ist die erforderliche Sachkunde in der Fangjagd nachzuweisen. Eine gesonderte Genehmigung der Jagdbehörde ist dafür nicht erforderlich.

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