Kurze Antwort
Der Hauseigentümer muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.
Für das Fangen eines Steinmarders ist die erforderliche Sachkunde in der Fangjagd nachzuweisen. Eine gesonderte Genehmigung der Jagdbehörde ist dafür nicht erforderlich.
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