Kurze Antwort
Die Waffenbesitzkarte muss vor dem Erwerb der zuständigen Waffenbehörde zur Eintragung einer Erwerbsberechtigung vorgelegt werden; der Voreintrag gilt ein Jahr.
Für den Erwerb eines Revolvers als Kurzwaffe ist ein Voreintrag mit Angabe von Modell und Kaliber erforderlich. Erst danach darf die Kurzwaffe erworben und innerhalb von 14 Tagen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
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