HessenSG4: RechtHES-HE4-75-2023

Ein Jäger löst am 22.07.2005 erstmals einen Jahresjagdschein. Wann erwarb er frühestens die Jagdpachtfähigkeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: am 22. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besessen und schon vorher während der 3 Vorjahre durchgängig besessen hat.

  • A)am 1. April 2008
  • B)am 22. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besessen und schon vorher während der 3 Vorjahre durchgängig besessen hat
  • C)am 21. Juli 2009

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