HessenSG4: RechtHES-HE4-227-2023

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Handlung stellt einen Straftatbestand dar.

  • A)die Handlung war rechtlich zulässig
  • B)die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
  • C)die Handlung stellt einen Straftatbestand dar

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