HessenSG4: RechtHES-HE4-222-2023

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich.

  • A)ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich
  • B)ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
  • C)nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
  • D)der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet

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