HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-16-2023

Ein Jagdpächter will zusammen mit dem Grundstückseigentümer eine Streuobstwiese pflanzen. Muss dabei ein bestimmter Mindestabstand vom Nachbargrundstück eingehalten werden?

Kurze Antwort

Ja, bei der Anlage einer Streuobstwiese ist der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Für Bäume, die bis zu 15 m hoch werden, beträgt der Mindestabstand 3 m. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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