Kurze Antwort
Ja, bei der Anlage einer Streuobstwiese ist der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.
Für Bäume, die bis zu 15 m hoch werden, beträgt der Mindestabstand 3 m. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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