HessenSG4: RechtHES-HE4-351-2023

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Der Veräußerer muss den Verkauf innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.

  • A)Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • B)Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
  • C)für den Veräußerer ist nichts veranlasst
Erklärung

Auch bei einem Verkauf an einen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins besteht die Anzeigepflicht. Der Verkäufer muss außerdem prüfen, ob der Käufer zum Erwerb der Doppelflinte berechtigt ist.

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