Kurze Antwort
Der Veräußerer muss den Verkauf innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.
Auch bei einem Verkauf an einen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins besteht die Anzeigepflicht. Der Verkäufer muss außerdem prüfen, ob der Käufer zum Erwerb der Doppelflinte berechtigt ist.
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