HessenSG4: RechtHES-HE4-456-2023

Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Der Verkäufer muss die Veräußerung innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.

  • A)Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • B)Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
  • C)für den Veräußerer ist nichts veranlasst
Erklärung

Bei einem dauerhaften Überlassen muss der Verkäufer die Waffe innerhalb von zwei Wochen aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen. Zusätzlich muss er prüfen, ob der Käufer zum Erwerb berechtigt ist.

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