Kurze Antwort
Der Verkäufer muss die Veräußerung innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.
Bei einem dauerhaften Überlassen muss der Verkäufer die Waffe innerhalb von zwei Wochen aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen. Zusätzlich muss er prüfen, ob der Käufer zum Erwerb berechtigt ist.
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