HessenSG4: RechtHES-HE4-42-2023

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder tot aufgefunden. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht steht dem Landwirt zu.

  • A)dem Landwirt
  • B)dem Jagdpächter
  • C)der Jagdgenossenschaft
Erklärung

Der Steinmarder wurde im befriedeten Bereich des Hühnerstalls aufgefunden. Deshalb darf sich der Landwirt das dort verendete Wild aneignen.

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