HessenSG4: RechtHES-HE4-209-2023

Ein Landwirt stellt am 2. Juni fest, dass durch Fasane an seinem Maisfeld erheblicher Schaden verursacht wurde. Am 15. Juni meldet er diesen Schaden an. Besteht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens?

Kurze Antwort

Für eine rechtlich genaue Antwort benötige ich das Bundesland.

  • A)ja, wenn er den Schaden bei der Gemeinde anmeldet
  • B)ja, wenn er den Schaden bei der Jagdbehörde anmeldet
  • C)nein
Erklärung

Die Meldung erfolgte erst 13 Tage nach Kenntnisnahme. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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