HessenSG4: RechtHES-HE4-78-2023

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet

Kurze Antwort

Richtig ist: ist nur der Verpächter.

  • A)ist nur der Verpächter
  • B)ist nur der Pächter
  • C)sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter

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