HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-421-2023

Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?

Kurze Antwort

Nein, ein Revierinhaber darf sich einen verendet gefundenen Uhu nicht aneignen und für private Zwecke präparieren lassen.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Ja, wenn er ihn außerhalb eines Vogelschutzgebietes gefunden hat.
Erklärung

Der Uhu unterliegt dem besonderen Schutz des Naturschutzrechts und nicht dem Jagdrecht. Das Aneignungsverbot gilt auch für tote Tiere und deren Teile.

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