Kurze Antwort
Nein, ein Revierinhaber darf sich einen verendet gefundenen Uhu nicht aneignen und für private Zwecke präparieren lassen.
Der Uhu unterliegt dem besonderen Schutz des Naturschutzrechts und nicht dem Jagdrecht. Das Aneignungsverbot gilt auch für tote Tiere und deren Teile.
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