HessenSG4: RechtHES-HE4-230-2023

Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt.

  • A)der Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat
  • B)eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt
  • C)das freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig
  • D)eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit

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