HessenSG4: RechtHES-HE4-169-2023

Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?

Kurze Antwort

Nein, der Schütze darf die Reviergrenze mit der geladenen Langwaffe nicht überschreiten, wenn das Schmalreh außerhalb seiner Sichtweite liegt.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur, wenn die Nachsuche sofort erforderlich ist
Erklärung

Ohne Wildfolgevereinbarung endet die Nachsuche an der Reviergrenze; die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar unverzüglich zu verständigen. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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