Kurze Antwort
Nein, der Schütze darf die Reviergrenze mit der geladenen Langwaffe nicht überschreiten, wenn das Schmalreh außerhalb seiner Sichtweite liegt.
Ohne Wildfolgevereinbarung endet die Nachsuche an der Reviergrenze; die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar unverzüglich zu verständigen. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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