HessenSG4: RechtHES-HE4-62-2023

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, das ist zulässig.

  • A)ja, das ist zulässig
  • B)das ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
  • C)nein, das ist nicht zulässig

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