Kurze Antwort
Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen .38 Special berechtigt ausschließlich zum Erwerb von .38-Special-Munition.
Die Erlaubnis gilt nur für das darin ausdrücklich genannte Kaliber. Auch wenn .357 Magnum aus einem .38-Special-Revolver nicht verschossen werden kann, berechtigt die Erlaubnis nicht zum Erwerb anderer Kaliber.
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