HessenSG4: RechtHES-HE4-462-2023

Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen .38 Special berechtigt zum Erwerb von Munition...

Kurze Antwort

Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen .38 Special berechtigt ausschließlich zum Erwerb von .38-Special-Munition.

  • A)nur .38 Special
  • B)auch .357 Magnum
  • C)auch 9 mm Luger
Erklärung

Die Erlaubnis gilt nur für das darin ausdrücklich genannte Kaliber. Auch wenn .357 Magnum aus einem .38-Special-Revolver nicht verschossen werden kann, berechtigt die Erlaubnis nicht zum Erwerb anderer Kaliber.

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