HessenSG4: RechtHES-HE4-218-2023

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nein

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