HessenSG4: RechtHES-HE4-214-2023

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Kurze Antwort

Nein, der Jagdgenosse hat keinen Anspruch auf Ersatz des Wildschadens.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Das mit Plastikfolie abgedeckte Maisbehelfssilo enthält bereits getrennte beziehungsweise eingelagerte Erzeugnisse. Schäden an solchen beweglichen Gütern sind nach den gesetzlichen Vorschriften nicht als ersatzpflichtiger Wildschaden anzusehen.

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