HessenSG4: RechtHES-HE4-195-2023

Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?

Kurze Antwort

Nein, der Jagdgast darf die Katze nicht erlegen.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Eine schriftliche Jagderlaubnis für den Rehbock verleiht keine Jagdschutzberechtigung. Das Töten wildernder Hunde oder Katzen ist dem Jagdschutzberechtigten vorbehalten.

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