Kurze Antwort
Der Jagdpächter ist für den durch Feldhasen verursachten Schaden nicht zum Wildschadensersatz verpflichtet.
Die gesetzliche Ersatzpflicht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk umfasst grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen, nicht aber Feldhasen. Daher ändern auch eine fristgerechte Schadensmeldung oder die vertragliche Übernahme der gesetzlichen Ersatzpflicht daran nichts.
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