HessenSG4: RechtHES-HE4-276-2023

„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...

Kurze Antwort

Richtig ist: außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.

  • A)in der eigenen Wohnung.
  • B)außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
  • C)durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.

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