Kurze Antwort
Für den Erwerb eines Einstecklaufes für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Einsteckläufe benötigen keine eigene Eintragung in die Waffenbesitzkarte, sofern sie für eine dort bereits eingetragene Schusswaffe bestimmt sind. Weder Jagdscheinvorlage noch Voreintrag sind erforderlich.
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