HessenSG4: RechtHES-HE4-366-2023

Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es

Kurze Antwort

Richtig ist: keiner Erlaubnis.

  • A)keiner Erlaubnis
  • B)der Vorlage des Jagdscheins
  • C)einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte

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