HessenSG4: RechtHES-HE4-366-2023

Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es

Kurze Antwort

Für den Erwerb eines Einstecklaufes für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Langwaffe ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  • A)keiner Erlaubnis
  • B)der Vorlage des Jagdscheins
  • C)einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte
Erklärung

Einsteckläufe benötigen keine eigene Eintragung in die Waffenbesitzkarte, sofern sie für eine dort bereits eingetragene Schusswaffe bestimmt sind. Weder Jagdscheinvorlage noch Voreintrag sind erforderlich.

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