Kurze Antwort
Ja, beide Patronen können aus einem amtlich beschossenen Drilling im Kugelkaliber 7 x 57 R gefahrlos verschossen werden.
Beide Patronen entsprechen dem Kaliber 7 x 57 R und sind für Kipplaufwaffen geeignet. Der amtliche Beschuss bestätigt die sichere Verwendung dieser zugelassenen Laborierungen.
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