HessenSG4: RechtHES-HE4-206-2023

Für welche Wildart muss Wildschaden ersetzt werden?

Kurze Antwort

Wildschäden durch Fasane und Wildkaninchen müssen ersetzt werden.

  • A)Fasan
  • B)Graugans
  • C)Ringeltaube
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Ersatzpflichtig sind nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane. Graugans und Ringeltaube gehören nicht dazu.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten