Kurze Antwort
In Hessen ist der Abschussplan für Rehwild jährlich aufzustellen und gilt jeweils für drei Jahre.
Der Abschussplan wird jedes Jahr neu aufgestellt, erstreckt sich jedoch über eine dreijährige Geltungsdauer. Damit wird die Abschussplanung über den gesamten Zeitraum geregelt.
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