HessenSG4: RechtHES-HE4-370-2023

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein.

  • A)ja
  • B)nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  • C)Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein

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