Kurze Antwort
Nein, zum Erwerb dieser Pistolenmunition genügt der Jahresjagdschein nicht.
Für Kurzwaffenmunition ist eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Munitionserwerbserlaubnis erforderlich. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition.
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