HessenSG4: RechtHES-HE4-455-2023

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nein

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