Kurze Antwort
Nein, zum Erwerb von Pistolenmunition genügt die Vorlage des Jahresjagdscheins nicht.
Pistolenmunition darf nur mit einer in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Munitionserwerbserlaubnis erworben werden. Der Jahresjagdschein berechtigt lediglich zum Erwerb von Langwaffenmunition.
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