HessenSG4: RechtHES-HE4-128-2023

Im Dezember des 3. Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf 2 Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der Jagdbehörde anstelle der 2 nicht erlegten Rehböcke 2 Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?

Kurze Antwort

Ja, im Dezember des dritten Planjahres darf er die zwei nicht erlegten Rehböcke durch zwei Stücke weiblichen Wildes oder des Zuwachses ersetzen.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

Für diese Umverteilung des Rehwildabschusses ist in diesem Fall keine Genehmigung der Jagdbehörde erforderlich.

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