Kurze Antwort
Ja, im Dezember des dritten Planjahres darf er die zwei nicht erlegten Rehböcke durch zwei Stücke weiblichen Wildes oder des Zuwachses ersetzen.
Für diese Umverteilung des Rehwildabschusses ist in diesem Fall keine Genehmigung der Jagdbehörde erforderlich.
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