Kurze Antwort
Ja, der Revierinhaber benötigt zum Schießen der Wildkaninchen im Hausgarten die Erlaubnis der Jagdbehörde.
Der eingezäunte Hausgarten gilt als befriedeter Bezirk, in dem die Jagd grundsätzlich ruht. Eine Bejagung ist daher nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.
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