HessenSG4: RechtHES-HE4-426-2023

Im September wird ein Schmalreh von einem Jagdgast abends weidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger zum Verzehr verkaufen. Muss das Schmalreh einer Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Kurze Antwort

Ja, das Schmalreh muss einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur bei Verkauf an Dritte
Erklärung

Mageninhalt in der Bauchhöhle und eine grünliche Verfärbung des Bauchfells sind bedenkliche Merkmale. Das gilt auch bei einer Abgabe an den Erleger zum Eigenverzehr.

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