HessenSG3: WaffenHES-HE3-119-2023

In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat.

  • A)ja, ohne weiteres
  • B)ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
  • C)ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat
  • D)ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als… | Jägerprüfung Hessen – GrünesAbi | GrünesAbi