Kurze Antwort
Das Töten des Damwilds mit dem Repetierer ist waffenrechtlich nur zulässig, wenn die zuständige Behörde dafür eine Erlaubnis erteilt hat.
Das Damwild wird im Gehege als landwirtschaftliches Nutztier gehalten und nicht im Rahmen der befugten Jagdausübung erlegt. Ein Jagdschein allein berechtigt daher nicht zum Schießen.
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