HessenSG4: RechtHES-HE4-212-2023

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, da die Weißtannen nicht geschützt wurden.

  • A)ja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
  • B)nein, da die Weißtannen nicht geschützt wurden

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