HessenSG4: RechtHES-HE4-84-2023

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn weder eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern, noch eine gesonderte Regelung im Jagdpachtvertrag besteht?

Kurze Antwort

Richtig sind: sämtliche Pächter und die Jagdgenossenschaft.

  • A)sämtliche Pächter
  • B)einer der Pächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
  • C)die Jagdgenossenschaft
  • D)die Jagdbehörde

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