Kurze Antwort
Für das Fangen und Töten von Wildkaninchen im eigenen Hausgarten ist kein Jagdschein erforderlich.
In befriedeten Bezirken darf der Grundstückseigentümer Wildkaninchen unter den jagdrechtlichen Voraussetzungen fangen und töten. Der absolvierte Ausbildungslehrgang für die Fangjagd erfüllt dabei die erforderliche Sachkunde.
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