HessenSG4: RechtHES-HE4-44-2023

In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer hat daher einen Ausbildungslehrgang für die Fangjagd bei einem anerkannten Fangjagdausbilder besucht. Ist für das Fangen und Töten von Wildkaninchen in seinem Hausgarten ein Jagdschein erforderlich?

Kurze Antwort

Für das Fangen und Töten von Wildkaninchen im eigenen Hausgarten ist kein Jagdschein erforderlich.

  • A)ja
  • B)nein
Erklärung

In befriedeten Bezirken darf der Grundstückseigentümer Wildkaninchen unter den jagdrechtlichen Voraussetzungen fangen und töten. Der absolvierte Ausbildungslehrgang für die Fangjagd erfüllt dabei die erforderliche Sachkunde.

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