HessenSG4: RechtHES-HE4-379-2023

In einer Notwehrsituation ist diejenige Verteidigungshandlung erforderlich, welche die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.

  • A)der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
  • B)der Angegriffene muss das am meisten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
  • C)auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffengebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.

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