HessenSG4: RechtHES-HE4-52-2023

In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung

Kurze Antwort

Richtig ist: durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt.

  • A)generell verboten
  • B)auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
  • C)durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet, erlaubt oder beschränkt

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