HessenSG4: RechtHES-HE4-482-2023

In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...

Kurze Antwort

In Notwehr darf man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf jedes Individual-Rechtsgut verteidigen.

  • A)nur auf Leib und Leben
  • B)auf jedes Individual-Rechtsgut
  • C)nur gegen das Eigentum
Erklärung

Notwehr ist nicht auf Angriffe gegen Leib und Leben beschränkt. Sie kann beispielsweise auch dem Schutz von Eigentum, Ehre oder anderen rechtlich geschützten Individualinteressen dienen.

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