HessenSG4: RechtHES-HE4-51-2023

In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?

Kurze Antwort

Ja, der Eigentümer darf sich den verendeten Rehbock aneignen.

  • A)nein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
  • B)ja
  • C)nein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden
Erklärung

Ein umfriedeter Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk und gehört zu keinem Jagdbezirk. Daher steht das Aneignungsrecht an dem dort verendeten Wild dem Grundstückseigentümer zu.

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