HessenSG3: WaffenHES-HE3-45-2023

In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition (separat von zugehörigen Schusswaffen) gelagert werden?

Kurze Antwort

Erlaubnispflichtige Munition darf in einem Blechschrank mit Vorhängeschloss oder in einem Metallkasten mit Schwenkriegelschloss gelagert werden.

  • A)Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss
  • B)Blechschrank mit Vorhängeschloss
  • C)Metallkasten mit Schwenkriegelschloss
Erklärung

Mindeststandard ist ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig. Ein normaler Wohnzimmerschrank genügt nicht, da er keinen ausreichenden Schutz gegen unbefugten Zugriff bietet.

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