Kurze Antwort
Erlaubnispflichtige Munition darf in einem Blechschrank mit Vorhängeschloss oder in einem Metallkasten mit Schwenkriegelschloss gelagert werden.
Mindeststandard ist ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig. Ein normaler Wohnzimmerschrank genügt nicht, da er keinen ausreichenden Schutz gegen unbefugten Zugriff bietet.
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