HessenSG4: RechtHES-HE4-107-2023

In welchem Umkreis um beschickte Fütterungen darf in Hessen während der Notzeit Schalenwild nicht erlegt werden?

Kurze Antwort

In Hessen darf während der Notzeit im gesamten Revier kein Schalenwild an beschickten Fütterungen erlegt werden.

  • A)im ganzen Revier
  • B)im Umkreis von 200 m
  • C)im Umkreis von 100 m
  • D)im Umkreis von 50 m
Erklärung

Das Verbot gilt laut angegebener Lösung revierweit und ist nicht auf einen bestimmten Umkreis um die Fütterung beschränkt.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten