HessenSG4: RechtHES-HE4-112-2023

In welchem Zeitraum darf in Hessen Rotwild ohne Genehmigung im Revier mit Raufutter gefüttert werden?

Kurze Antwort

In Hessen darf Rotwild ganzjährig ohne Genehmigung im Revier mit Raufutter gefüttert werden.

  • A)1. Januar bis 30. April
  • B)1. Mai bis 31. Dezember
  • C)ganzjährig
Erklärung

Der zulässige Zeitraum erstreckt sich somit über das gesamte Jahr. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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