HessenSG4: RechtHES-HE4-112-2023

In welchem Zeitraum darf in Hessen Rotwild ohne Genehmigung im Revier mit Raufutter gefüttert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ganzjährig.

  • A)1. Januar bis 30. April
  • B)1. Mai bis 31. Dezember
  • C)ganzjährig

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten